Fischerei: Informationen und Lizenzen

29/04/2024

Für alle, die gerne angeln oder während ihres Aufenthalts am Gardasee etwas Neues erleben möchten: Wir geben Ihnen einige nützliche Informationen über Angelscheine und die damit verbundenen Zahlungen.

Für Minderjährige unter 18 Jahren und über 70 Jahren mit Wohnsitz in Venetien ist keine Zahlung erforderlich. Für die Ausübung des Fischfangs genügt ein Personalausweis.

Italienische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland können auf die gleiche Weise wie in Venetien ansässige Personen fischen (Art. 9 Absatz 1 - gegen Zahlung von 34,00 € und Vorlage eines gültigen Ausweises).

Ausländische Fischer mit Wohnsitz im Ausland können die Hobbyfischerei ausüben, wenn sie im Besitz einer Bescheinigung über die Zahlung der Konzessionsgebühr von € 13,00 für den Fischereischein Typ D sind. Die Zahlung ist 3 Monate lang gültig und muss zusammen mit einem Ausweisdokument vorgelegt werden.

Für italienische und ausländische Staatsbürger werden auch befristete Angelscheine für einen Tag oder eine Woche ausgestellt. Diese Erlaubnisse werden gegen Bezahlung ausgestellt und kosten 8,00 € für einen Tag oder 20,00 € für eine Woche.


Die Erlaubnisscheine können bequem online bezahlt werden, klicken Sie hier.

Für weitere Informationen und Einzelheiten klicken Sie hier.

 

An der Rezeption können Sie unsere komfortablen Angelkanus zu einem Preis von 20,00 € für 6 Stunden mieten.

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